Hundehaftpflicht - Vergleich
Schadenersatzansprüchen vorbeugen

Haustiere gehören für viele Deutsche einfach zum Alltag dazu. Was allerdings oft unterschätzt wird, sind die Gefahren, die von Haustieren ausgehen. Insbesondere Hunde können, sofern sie sich unbeaufsichtigt im Straßenverkehr oder Alltag bewegen, zu einer Gefahr werden. Wer kommt zum Beispiel im Fall eines Unfalls für den Schaden auf? Laut § 833 BGB (Haftung des Tierhalters) muss der Besitzer des Haustieres, durch das der Schaden entstanden ist, auch dafür geradestehen, sprich Schadenersatz leisten.

Banner 300x250 Kein Problem, werden viele Hundehalter jetzt denken, schließlich habe ich ja eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Richtig ist zwar die Annahme, dass deren Schutz auf Haustiere ausgedehnt wird. Allerdings nur bis zu einer bestimmten Größe. Ziervögel, Fische, Hamster oder Katzen fallen unter die vierbeinigen Freunde des Menschen die im Rahmen der Haftpflichtversicherung berücksichtigt werden. Hunde oder Pferde gehören dagegen nicht dazu.

Hier kommt die sogenannte Hundehalterhaftpflicht ins Spiel. Diese Spezialversicherung ist genau auf Hunde bzw. deren Besitzer ausgelegt. Und kommt für Schäden auf, die durch den Vierbeiner entstehen.

Was muss die Hundehaftpflicht leisten?

Grundsätzlich ist eine Hundehaftpflicht dazu gedacht, um den Besitzer vor den Schadenersatzansprüchen Dritter zu schützen. Aus dieser Zweckbestimmung lässt sich natürlich auch die Leistung zumindest grundlegend ableiten. Eine Hundehaftpflicht soll gegen Sach- und Personenschäden absichern. Entsprechend hoch sollten auch die Deckungssummen der Hundehalterhaftpflichtversicherung ausgelegt sein. Gerade Personenschäden können zu einer langwierigen und kostspieligen Angelegenheit werden.

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Get the Flash Player to see this player. Grundsätzlich kann jeder Versicherer selbst festlegen, wie genau die Verträge bzw. Versicherungsbedingungen zur Hundehaftpflicht ausgestaltet sind. Daher unterscheiden sich die Tarife auch in vielen Details. Wer eine Hundehaftpflicht abschließt, fährt sicher gut damit, vor der Unterschrift mehrere Versicherungen zu prüfen. Neben den Deckungssummen sollte klar sein, welche Obliegenheiten der Halter zu erfüllen hat und inwiefern Aufsichtpersonen (Stichwort: Hundesitter) in der Hundehaftpflicht berücksichtigt sind.

Ein Hinweis noch zum Schluss: Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Rasse. Insbesondere für Besitzer sogenannter Listenhunde ist die Hundehaftpflicht ratsam. Da Versicherer solche Rassen in der Regel gesondert versichern, gibt es für Listenhunde einige spezielle Tarife.

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